
1. Vor der Wahl
In Gronau werden am 13. September 2020 vierzig Ratsmitglieder gewählt. Das Gebiet der Stadt ist in 20 Wahlbezirke aufgeteilt.
Wählen darf jeder Deutsche oder EU-Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 16 Tagen seinen Hauptwohnsitz in Gronau hat.
Alle Wahlberechtigten sind einem bestimmten Wahlbezirk zugeteilt und müssen ein Wahllokal in dem Bezirk, in dem sie wohnen zur Wahl aufsuchen.
Welches Wahllokal dies ist, wird den Wahlberechtigten rechtzeitig vor dem Wahltermin von der Stadt durch Zusendung einer Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Die Wahlbenachrichtigung sollten Sie aufheben und am Wahltag mit in das Wahllokal nehmen. Dort geben Sie die Benachrichtigung beim Wahlvorstand ab. Sie erhalten dann ihren Stimmzettel.
Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung vergessen oder verlegt haben, dürfen Sie dennoch wählen, wenn Sie im Wahllokal ihren Ausweis vorzeigen. Der Wahlvorstand kann nämlich durch Einsicht in das Wählerverzeichnis feststellen, ob Sie wahlberechtigt sind. Wenn er Ihren Namen im Wählerverzeichnis findet, lässt er Sie auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung zur Wahl zu.
Alternativ können Sie auch auf den Gang ins Wahllokal verzichten und per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Dazu schicken Sie die Wahlberechtigung mit entsprechendem Vermerk an die Stadt Gronau zurück. Dann erhalten Sie von dort aus die Briefwahlunterlagen. Nachdem Sie die Wahl vollzogen haben, schicken Sie den Stimmzettel in dem beigefügten Briefumschlag an die Stadt zurück oder werfen ihn in den Briefkasten beim Rathaus ein

Wegen
Corona
besonders
wichtig
2. Der Wahlvorgang
Auf dem Wahlzettel finden Sie die Namen der Personen, die in Ihrem Wahllokal zur Wahl stehen. Bei jeder Person steht die Angabe der Partei oder Wählervereinigung, für die der Kandidat/die Kandidatin zur Wahl steht.
Sie haben nur eine Stimme.
Durch Wahl des Kandidaten wählen Sie immer zugleich auch die Partei oder Wählervereinigung, für die er kandidiert und umgekehrt. Anders als bei Bundes- oder Landtagswahlen gibt es also keine Erst- und Zweitstimme. Sie können also nicht mit einer Stimme eine Person und mit der zweiten Stimme eine Partei wählen, sondern nur Partei/Wählervereinigung und Person zusammen; denn Sie haben nur eine Stimme und deshalb gibt es auch nur einen Stimmzettel.
3.DasWahlergebnis
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In einem Wahlbezirk ist von den Bewerbern/Bewerberinnen der/die direkt gewählt, wer die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat (relative Mehrheit). In Gronau werden so 20 Personen aus 20 Wahlbezirken direkt gewählt.
Das ist aber nur die Hälfte der künftigen Ratsmitglieder.
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Die übrigen Stimmen, die in den Wahlbezirken nicht auf den mehrheitlich gewählten Kandidaten entfallen, sind nicht verloren. Sie gelten als für die einzelnen Parteien oder Wählergruppen abgegebene Stimmen. Diese Stimmen aus allen Wahlbezirken werden zusammengezählt und stellen die Grundlage für die Vergabe der verbleibenden 20 Sitze im Stadtrat dar. Diese werden auf die Parteien/Wählergruppen nach einem gesetzlich geregelten Verfahren entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt erreichten Stimmen verteilt.


4.Direktkandidaten und Reserveliste
Um in diesem System an der Wahl teilnehmen zu können, muss jede Partei/Wählervereinigung zunächst für jeden der 20 Wahlbezirke einen Direktkandidaten aufstellen.
Zusätzlich müssen sie auch eine sogenannte Reserveliste aufstellen. Sie ist die Grundlage für die Zuteilung der nicht direkt zu vergebenden 20 Ratsmandate (sh. Ziff 3.2).
5.Verfahren zur Kandidatenaufstellung
Das Verfahren zur Kandidatenaufstellung, das alle Parteien und Wählervereinigungen zu beachten haben, ist streng geregelt und ziemlich kompliziert. Wer sich für Einzelheiten dazu interessiert, kann sich auf der nachfolgenden Seite umfassend darüber informieren (klick hier).
Die WEG wird ihre Kandidaten auf einer Wahlversammlung zur Kandidatenaufstellung im Juni benennen.
Sobald dies geschehen ist, können Sie hier erfahren, wer für uns in welchem Wahllokal kandidiert und wer auf welchem Platz auf unserer Reserveliste steht.
Sollte der Gesetzgeber wegen der Corona-Krise noch Änderungen für das Wahlverfahren beschließen, werden wir darüber an dieser Stelle berichten.